Kammerspiele Seeb

HAUSORDNUNG

Hausordnung Kammerspiele Seeb

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für sämtliche öffentliche Veranstaltungen in den Kammerspielen Seeb, Bachenbülach

Zutritt (sofern vom Veranstalter nicht anders kommuniziert)

  • Für den Zutritt benötigt jeder Besucher ein gültiges Ticket.
  • Der Veranstalter und Betreiber lehnt bei Widerhandlung jegliche Verantwortung oder Haftung ab.

Aufenthalt

  • In den Zuschauerräumen, Fluren und im Foyer sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Theaters hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
  • In den Bereichen innerhalb des Theaters, die speziell den Mitarbeitern vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
  • Rettungs- und Fluchtwege sind jederzeit frei zu halten.
  • Im Gefahrenfall sind die Fluchtwege zu benutzen.
  • Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  • Rucksäcke und weitere grössere Gegenstände dürfen nicht in den Theatersaal mitgenommen werden.
  • In den Räumlichkeiten der KSS besteht ein Rauchverbot.
  • Esswaren, sowie Getränke in Gläsern, Flaschen oder Dosen sind im Theatersaal nicht gestattet.
  • Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung weggewiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher und Personal belästigen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

Beginn und Einlass

  • Das Foyer und die Kasse sind in der Regel 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Der Saal in der Regel 15 Minuten vor der Vorstellung. Abweichende Zeiten sind möglich.
  • Nach Beginn der Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die Künstler und die anwesenden Besucher erst in einer Pause in den Theatersaal gelassen werden.
  • Mobiltelefone müssen vor Beginn der Vorstellung ausgeschaltet werden.

 Störung des Hausfriedens

  • Erhebliches Fehlverhalten führt grundsätzlich zu einer Verwarnung und in wiederholten oder schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot
  • Das Mitbringen und Konsummieren von Drogen
  • Die Androhung und Anwendung von körperlichen Gewalt
  • Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Randalieren
  • Beschimpfen oder Beleidigen von Theaterpersonal oder von Besuchern
  • Verunreinigung des Hauses und der Umgebung des Hauses

 Einhalten von Vorschriften und Anordnungen

  • Behördliche Vorschriften sowie vom Betreiber oder Veranstalter angeordnete Massnahmen sind von allen Besuchern einzuhalten. Bei Verstössen kann der Besucher weggewiesen werden und das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet.
  • Den Anordnungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.

 

Bachenbülach, 23. Juni 2022

Gerichtsstand is Bülach